Landfolge

Landfolge
Landfolge,
 
im alten deutschen Reich die auf das allgemeine Aufgebot des Frühmittelalters zurückgehende Dienstpflicht, die die Landesbewohner - regional unterschiedlich - im Kriegsfall zu leisten hatten, zumeist im Fußvolk und im Tross der ritterlichen Lehnsheere, bei Befestigungsarbeiten und bei der Sicherung der Grenzen. Die Aufgebote der Landfolge waren schlecht bewaffnet und ausgebildet und besaßen dementsprechend einen nur begrenzten Kampfwert. Um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert entstanden in einigen Territorialstaaten als neue Militärorganisationsform »Landesdefensionswerke«, die aus den Ausschüssen der Städte und Dörfer sowie den Lehnspferden des Landadels (Rossdienst) bestanden. Mit dem Aufkommen der stehenden Heere verloren die Formen der Landfolge und der Landesdefensionswerke weitgehend an Bedeutung (Ausnahme war die nach dem Vorbild der Ausschüsse gebildete preußische Landmiliz unter Friedrich I.). Ihre Traditionen wirkten jedoch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bei der Schaffung von Landwehr und Landsturm sowie der Begründung der allgemeinen Wehrpflicht mit.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Landfolge — war früher die Verpflichtung der Landeseinwohner gegenüber der Landesherrschaft, gemeine Dienste abzuleisten, die ohne Vorbildung ausgeführt werden können. Auch zu Kriegszwecken, zum Zweck der Landespolizei und bei allgemeiner Notlage des Landes …   Deutsch Wikipedia

  • Landfolge — (Landhode, Reis, Raisa), die als Überbleibsel. des alten Grafen u. Heerdienstes mancher Orten noch vorkommende Verbindlichkeit der Unterthanen, ihrem Gerichtsherrn über Land zu folgen, um z.B. die Gegend von Vagabunden zu säubern, Verbrecher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landfolge — (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landfolge, die — Die Landfolge, plur. die n, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Grund oder Gerichtsherren in nöthigen Fällen über Land zu folgen, z.B. wenn flüchtige Verbrecher zu verfolgen, Kriegesfahren zu thun, Züge und Wachen zu verrichten sind u.s.f. S …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Musterungsbescheid — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bundessicherheitswachekorps — Korpsabzeichen der Bundessicherheitswache Uniformkappe der Bundessicherheitswache Das …   Deutsch Wikipedia

  • Musterung — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

  • Mödesse — Gemeinde Edemissen Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

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